Aufsichtsbehörden
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Die Aufsichts- und Regulierungsbehörde für die Finanzwirtschaft, Commission de Surveillance du Secteur Financier, ist die zuständige Behörde für die Aufsicht über Kreditinstitute, sonstige "Professionnels du Secteur Financier", Organismen für gemeinsame Anlagen, Pensionsfonds, SICAV (Beteiligungsgesellschaften mit Risikokapital), Verbriefungsorganismen , die laufend zum öffentlichen Vertrieb bestimmte Wertpapiere begeben, Systeme zur Abrechnung und Abwicklung von Zahlungen und von Geschäften mit Finanzinstrumenten sowie Betreiber von Systemen zur Abrechnung und Abwicklung von Zahlungen und von Geschäften mit Finanzinstrumenten. Zudem obliegt ihr die Überwachung der Finanzmärkte.
Commission Bancaire, Financière et des Assurances
Die Kommission für Bank-, Finanz- und Versicherungswesen (CBFA, Commission Bancaire, Financière et des Assurances) ist durch die Einbindung der Versicherungsaufsicht (OCA, Office de contrôle des assurances) in die Kommission für Bank- und Finanzwesen (CBF, Commission bancaire et financière) entstanden. Sie ist seit dem 1. Januar 2004 die einzige Aufsichtsbehörde für den belgischen Finanzsektor.